Die Pfarrgemeinderäte beider Pfarreien sind Gremien in den katholischen Pfarrgemeinden, die sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Der Pfarrverbandsrat ist ein gemeinsames Gremium beider Pfarreien, das sich aus allen Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte sowie den Hauptamtlichen zusammensetzt. Der Pfarrverbandsrat führt die reichhaltigen Facetten beider Gemeinden zusammen und hat die Aufgabe, in allen Fragen, die den Pfarrverband betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Der aktuelle Gremien bestehen seit der Wahl im März 2022. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre, also bis 2026.
Haben Sie ein Anliegen, so kommen Sie gerne persönlich auf uns zu
oder kontaktieren Sie die Vorsitzenden per E-Mail oder
per Telefon unter der +49 173 7271149